Allgemein

  • Im Jahre 2026 wird  das Land Nordrhein-Westfalen die Auszahlung individueller Reintegrationsmittel für aus dem Bundesland freiwillig in ihre Herkunftsländer ausreisende Drittstaatsangehörige anbieten. Diese sollen Personen zugutekommen, deren Reintegration im Rahmen einer freiwilligen Rückkehr durch bestehende Förderprogramme nicht oder nicht ausreichend gefördert werden kann. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an ausreisepflichtige Personen wie an jene, die…