Im Jahre 2026 wird das Land Nordrhein-Westfalen die Auszahlung individueller Reintegrationsmittel für aus dem Bundesland freiwillig in ihre Herkunftsländer ausreisende Drittstaatsangehörige anbieten. Diese sollen Personen zugutekommen, deren Reintegration im Rahmen einer freiwilligen Rückkehr durch bestehende Förderprogramme nicht oder nicht ausreichend gefördert werden kann. Das Angebot richtet sich gleichermaßen an ausreisepflichtige Personen wie an jene, die ihren rechtmäßigen Aufenthalt in NRW aus persönlichen Gründen aufgeben wollen. Für alle Personen gilt, dass Mittellosigkeit sowie eine bewilligte Förderung durch REAG/GARP Voraussetzung sind. Mittel werden als Sachleistungen über Dienstleister in den Herkunftsländern und nicht in bar bereitgestellt.
Antragsberechtigt sind nicht die Personen selbst, sondern Rückkehrberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen, die gleichzeitig antragsberechtigte Stellen für das Bundesprogramm REAG/GARP sind.
Durchgeführt wird das Projekt von der Micado Migration gGmbH auf der Basis zugewiesener Landesmittel.
Das Bewilligungsverfahren für dieses Förderprogramm ist noch nicht abgeschlossen, daher können aktuell noch keine Reintegrationsleistungen bereitgestellt werden. Die genauen Vergabebedingungen und das offizielle Antragsformular werden veröffentlicht, sobald die Bewilligung vorliegt.

Kontakt
Micado Migration gemeinnützige GmbH
Dr. Bertrand Pamfouet
Tel: +49(0)6894 16885 19
b.pamfouet@micado-migration.de
